WIR ÜBER UNS SATZUNG
VORSTAND / JURY

 

 

 

 

SATZUNG:

§ 1

 

 

 

Die „Gemeinschaft christlicher Künstler, Erzdiözese Freiburg" ist der Zusammenschluss der bildenden Künstler der Erzdiözese Freiburg, die sich aus christlichem Geist um die Erneuerung der religiösen Kunst bemühen und durch persönlichen Austausch,  wie durch Wirksamkeit nach außen die künstlerischen Kräfte sammeln, zur Wirkung bringen, und durch gegenseitiges Helfen und Standesschutz sich fördern.

Diese Ziele sollen erreicht werden durch regelmäßige Zusammenkünfte und Aussprachen, Einkehr­tage, gemeinsame Schriftlesung u. a., durch Ausstellungen, Vorträge, Publikationen usw.

§ 2

Der Verein bleibt in allen überdiözesanen Anliegen in enger Fühlungnahme mit den übrigen bestehenden Organisationen gleicher Art.

§ 3

 

 

Ordentliches Mitglied kann werden, jeder christlich aktive Künstler: Maler/in, Bildhauer/in, Kunsthandwerker/in, Architekt/in, der(die) sich für obige Ziele einsetzt.

Förderndes Mitglied kann werden, wer zur Erneuerung der christlichen Kunst beiträgt durch Unterstützung obiger Bestrebungen. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und Leistung eines Jahresbeitrages von mindestens EUR 25,00

§ 4

 

 

 

 

 

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem Geistlichen Beirat

b) dem (der) 1. und 2. Vorsitzenden

c) dem (der) Schriftführer/in und Kassierer/in

d) 3 Beisitzern, von denen 1 aus den fördernden Mitgliedern zu wählen ist und 1 weiterer Beisitzer für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

der Vorstand wird von der Jahresversammlung alle drei Jahre mit einfacher Mehrheit von den Anwesenden gewählt.

Der Geistliche Beirat wird vom Vorstand gewählt und vom Erzbischöflichen Ordinariat freiburg bestätigt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

§ 5

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen, besorgt die laufenden Geschäfte und bearebitet die einlaufenden Anträge der Mitglieder. Er unterscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern, der nur mit 2/3 der Mehrheit erfolgen kann.

§ 6

Einmal jährlich soll eine Jahresversammlung stattfinden. Dazu sind sämtliche Mitglieder  schriftlich einzuladen. Die Anwesenden sind stimmberechtigt. Vorschläge und Anträge werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden entschieden.

§ 7

Die ordentlichen Mitglieder wählen in der Hauptversammlung die Jury; wählbar sind sämtliche ordentliche Mitglieder. Die Jury besteht aus mindestens 4, max. 8 Mitgliedern, die jedoch nicht dem Vorstand angehören. Als weiteres stimmberechtigtes Mitglied – kraft Amtes – wird der Geistliche Beirat in die Jury bestellt.

§ 8

Die Satzung tritt am 01.11.1951 in Kraft. Sie kann nur mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

Eventuelles Vermögen wird bei Auflösung des Vereins an die Mitglieder verteilt.

GESCHÄFTSSTELLE: 

ERZB. BAUAMT HEIDELBERG · EISENLOHRSTRASSE 6·

69115 HEIDELBERG · FON (06221) 1462-0 FAX (06221) 1462-63

 

VORSTAND / JURY

Vorstand Jury
1. Vorsitzender Benedikt Forster Anton Bauhofer
benedikt-forster@gck-freiburg.de Harald Björnsgrad
2. Vorsitzende Rosemarie Vollmer Matthias Dämpfle
Kassenführer Elmar Interschik Wolfgang Eckert
Schriftführer Markus Ege Tobias Eder 
Beisitzerin Michael Steigerwald Christa kress
Beisitzer/Pressereferentin Brigitte Sommer Alois Landmann
Beisitzer Bernhard Nicola Dr. Werner Wolf-Holzäpfel
Beisitzer förderndes Mitglied Heribert Opp Pfarrer Franz Scherer
Geistlicher Beirat Pfarrer Bernhard Stahlberger
webmaster h.opp/Okt. 2011